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Alle 3 Zugriffsarten müssen über 10 Jahre gewährleistet werden, auch bei einem Wechsel der Hard- oder Software. Der unmittelbare Zugriff am System des Steuerpflichtigen kann nur umgangen werden, wenn ein Archivsystem vorliegt, das die gleichen Auswertungsmöglichkeiten bietet wie das Produktivsystem. Ab dem Prüfungszeitraum 2001 ist es nicht mehr zulässig, nur noch ausgedruckte Daten vorzulegen.
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