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Wichtig für Vorsteuerabzug
Pflichtangaben in Rechnungen
Im Zuge der Steuerrechtsänderung wurden auch die Anforderungen an die Rechnungsstellung neu gefasst. Für Zwecke des Vorsteuerabzuges müssen spätestens ab dem 1. Juli 2004 Rechnungen folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Rechnungsnummer (fortlaufende, einmalig vergebene Nummer zur Identifizierung der Rechnung)
- Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung oder der Einnahme des Entgelts oder eines Teils davon
- nach Steuersätzen und im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (Rabatt, Skonto)
- Umsatzsteuersatz
Rechnungen über Kleinbeträge bis 150 Euro müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- das Entgelt und den Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
- den Steuersatz
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