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Gefälligkeitsrechnung
Umsatzsteuer-Richtlinien zu § 14 UStG (§§ 31 bis 34 UStDV)
Wenn es dumm läuft, könnte aber auch Beihilfe zur Steuerhinterziehung rauskommen (§ 27 StGB i.V.m 370 AO).
Steuerlichen Auswirkungen: sollte das Finanzamt wind bekommen von der Gefälligkeitsrechnung wird noch mal Umsatzsteuer auf die eigentlich geleistete arbeit fällig (von dem leistenden Unternehmer) und es besteht die Gefahr der Festsetzung einer Geldstrafe wg. Steuergefährdung....
Wenn es sich tatsächlich um eine Gefälligkeitsrechnung handelt, in der falsche angaben über den Gegenstand der Lieferung oder Leistung wissentlich gemacht wurden schuldet der Unternehmer die in dieser Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer neben der Umsatzsteuer für die tatsächlich ausgeführte Leistung - ergo: wer Gefälligkeitsrechnungen ausstellt, muß damit rechnen, dass er zweimal Umsatzsteuer zahlt
Anforderungen an Rechnungen für den Vorsteuerabzug: Ab 2007 sind die Voraussetzungen unter denen Unternehmen Vorsteuer aus Rechnungen geltend machen können erheblich verschärft worden. Anders als bisher darf nämlich nur noch aus einer korrekt ausgestellten Rechnung die Vorsteuer gezogen werden. Ausgenommen hiervon sind nur so genannte Kleinbetragsrechnungen unter 150 Euro.
Eine Rechnung muss folgende Punkte enthalten:
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